Wir nutzen Cookies zu Analysezwecken, Personalisierung von Anzeigen und um die Performance unserer Website zu verbessern. Hierzu setzen wir Cookies. Wenn Sie auf „Alle akzeptieren“ klicken, willigen Sie ein, dass ein solches Cookie auf Ihrem Endgerät gesetzt wird.
Verwendungszweck vormontiertes Montageelement für Stütz- oder Stützklappgriffe für Trockenbaumontage zur Einzelmontage vor eine Massiv- oder in eine Ständerleichtbauwand zur Schienenmontage vor eine Massiv- oder vor eine Ständerleichtbauwand zur Montage gemäß DIN 18 040
Eigenschaften Systembauhöhe 1200 mm selbsttragendes Montageelement geeignet zur Beplankung mit Gipsfaser- oder Gipskartonplatten pulverbeschichtete Stütze höhenverstellbare Fußstütze 0 – 240 mm mit integrierter Rutschhemmung, Fußplatte drehbar, Bohrfehler ausgleichend, Tiefe passend zum Einbau in UW-Profil UW 50 und UW 75 und MEPA-C-Profil Meterrissmarkierung zur exakten Ausrichtung der Montagehöhe des Elementes
Lieferumfang 1 Stütze Schichtholzplatte 200 x 690 x 38 mm Befestigungsmaterial
Zubehör Montageset zur Einzelmontage vor Massivwand und zur Montage in Ständerleichtbauwand (Art.-Nr. 541 025) 115
Hinweis umbaubar für linken oder rechten Anschluss an seitlich anschließendes Montageelement oder Einzelstütze
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren
nicht der Beschreibung entsprechen,
nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
Lieferland
Lieferland
Sie können das Lieferland jederzeit oben unter „Lieferland“ ändern.